Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dolmetschen (AGB)
Artikel 1 – Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung, die zwischen der Gesellschaft Atenao und dem Kunden in Bezug auf den jeweiligen Gegenstand getroffen wird. Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen können nur durch ein schriftliches und von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument geändert werden und können nicht durch die Fristen und Bedingungen geändert werden, die in dem vom Kunden erstellten Bestellauftrag genannt sind. Alle Leistungen, mit denen die Gesellschaft Atenao (per Fax, E-Mail oder Postschreiben) beauftragt wird, beinhalten das vorbehaltlose Einverständnis mit den folgenden Allgemeinen Bedingungen.
Artikel 2 – Bestellung
Für jeden Dolmetschauftrag erhält der Kunde systematisch vorab einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag beruht auf den vom Kunden übermittelten Informationen. Er wird dem Kunden per Fax, E-Mail oder Postschreiben zugesendet und enthält den Preis sowie die Zahlungsmodalitäten. Jeder Dolmetschauftrag muss Gegenstand einer verbindlichen Bestellung des Kunden oder eines Kostenvoranschlags von Atenao mit Datum, Stempel und Unterschrift des Kunden sein (inklusive Name, Rechnungsanschrift, Telefonnummer des Unternehmens), andernfalls behält sich die Gesellschaft Atenao vor, den Dolmetschauftrag nicht auszuführen. Der im Kostenvoranschlag genannte Preis ist ein Festpreis, vorbehaltlich dessen, dass der Auftrag vor Ablauf des Gültigkeitsdatums des Kostenvoranschlags eingeht. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Preis durch die Kosten, die durch eine zeitnahe bzw. eilige Organisation der Leistung entstehen, erhöht werden. Jede Änderung an der bestellten Leistung ist Gegenstand einer neuen schriftlichen Vereinbarung. Jeder Antrag auf eine Änderung an der Leistung muss von dem Kunden präzise schriftlich mitgeteilt werden. Jede Änderung des Auftrags, die zu einer Änderung der Leistung führt, bringt automatisch die Ausstellung einer zusätzlichen Rechnung mit sich.
Artikel 3 – Stornierungsmodalitäten
Jeder Antrag auf Stornierung oder Aufschiebung einer Leistung, die einem unterzeichneten Kostenvoranschlag zugrunde liegt, muss der Gesellschaft Atenao datiert und unterzeichnet per Fax, Postschreiben oder E-Mail zugesendet werden.
In diesem Fall hat die Gesellschaft Atenao das Recht, eine Rechnung gemäß den folgenden Bedingungen auszustellen: – Die Dolmetschaufträge, die zwischen 60 und 30 Tagen vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 50 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Die Dolmetschaufträge, die zwischen 30 und 15 Tagen vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 75 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Die Dolmetschaufträge, die weniger als 15 Tage vor deren Beginn storniert werden, werden in Höhe von 100 % deren Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Artikel 4 – Die Grenzen des Auftrags des Dolmetschers
Der Auftrag des Dolmetschers beinhaltet nicht die schriftliche Übersetzung der Texte und beschränkt sich auf die mündliche Übertragung des Gesprochenen, mit Ausschluss jeder nicht vertraglich vereinbarten Präsenz. Personen, die nicht zum Dolmetscherteam gehören, dürfen nicht als Dolmetscher zur Ergänzung dieses Teams bestellt werden und dürfen auch nicht das Dolmetschermaterial benutzen, ohne dass Atenao dies vorab genehmigt.
Artikel 5 – Recht am eigenen Bild
Die Leistung des Dolmetschers beschränkt sich ausschließlich auf die direkte und sofortige Übertragung: Ohne Zustimmung der Agentur Atenao darf keine Aufzeichnung der Leistung erfolgen.
Artikel 6 – Dokumentation
Der Kunde verpflichtet sich, jede für die Vorbereitung des Auftrags erforderliche Dokumentation auszuhändigen. Zu dieser Dokumentation liefert der Kunde jede von ihm als wichtig erachtete Information. Wenn eine spezifische Terminologie eingehalten werden soll, verpflichtet sich der Kunde, Glossare, Lexika und/oder Referenztexte bereitzustellen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die von der Gesellschaft Atenao gestellten Fragen zu beantworten. Wenn im Laufe des Dolmetschauftrags ein Text gelesen werden soll, muss der Organisator im Voraus den Dolmetschern ein Exemplar dieses Textes zukommen lassen. Wenn Filme vorgeführt werden sollen, wird das im Film Gesprochene nicht übersetzt, außer wenn die Tonspur direkt im Kopfhörer des Dolmetschers ankommt, ihm das Skript im Voraus zur Verfügung gestellt wurde und die Geschwindigkeit des Filmkommentars normal ist. Wenn die Dokumentation nicht innerhalb der im Kostenvoranschlag genannten Frist geliefert wird, stellt Atenao die Kosten für die Eilpost oder den Eilboten in Rechnung, die nötig wurden, um dem Dolmetscher diese Dokumente zukommen zu lassen. Wenn der Auftrag in einer Frist eingeht, die nicht ausreicht, um die erbetenen Leistungen zu organisieren, oder die gelieferte Dokumentation unzureichend ist, behält es sich die Gesellschaft Atenao vor, den Vertrag nicht anzunehmen und eventuell angefallene Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 – Material
Die Normen ISO 2603 und 4043 definieren die Eigenschaften der Kabinen und der Ausrüstung für das Simultandolmetschen. Wenn diese Normen nicht eingehalten werden und der Dolmetscher seine Arbeit nicht zufriedenstellend ausführen kann, wird der Dolmetscher von seiner Pflicht enthoben, simultan zu dolmetschen. Beschädigtes oder fehlendes Material wird zum im Kostenvoranschlag genannten Preis in Rechnung gestellt.
Artikel 8 – Preis und Zahlung
Die Preise der Gesellschaft Atenao werden in Euro (oder gegebenenfalls in einer lokalen Währung) ohne Steuern und zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer angegeben; die Zähleinheit für eine Dolmetschleistung ist der Tag.
Bei einer Leistung, deren Gesamtbetrag 5.000 € zzgl. MwSt. überschreitet, wird der Kunde gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Betrags inkl. MwSt. bei Auftragserteilung zu leisten. Bei Neukunden wird bei einem ersten Auftrag über einen Betrag von über 3.000 € inkl. MwSt. eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragspreises erbeten. Atenao behält es sich in bestimmten Fällen vor, die Zahlung des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung zu fordern.
Außer bei anderweitiger Bestimmung verstehen sich die Rechnungen netto ohne Skonto und sind innerhalb von einem (1) Kalendermonat ab Erhalt der Rechnung zu zahlen. Jede bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlte Rechnung führt von Rechts wegen zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 1,5-mal des gesetzlichen Satzes.
Jede Zahlungsverzögerung oder mangelnde Zahlung führt zu einer sofortigen Fälligkeit in voller Höhe aller vom Kunden geschuldeten Beträge, und dies ohne vorhergehende Mahnung oder anderweitige Formalität. In jedem Fall muss der Kunde für die Kosten aufkommen, die durch die Eintreibung des geschuldeten Betrags entstanden sind. Wenn die ausbleibende Zahlung durch den Kunden eine gütliche oder rechtliche Eintreibung erforderlich macht, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu den ursprünglich geschuldeten Beträgen die entstandenen Gerichtskosten und sonstigen Kosten sowie eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtbetrags inkl. MwSt. der Forderung zu zahlen.
Mehrwertsteuer: Die französische Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % gilt für alle Leistungen, die in Frankreich an steuerpflichtige Unternehmen verkauft werden. Französische Unternehmen oder Institutionen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, müssen Atenao einen Beleg über die Mehrwertsteuerbefreiung vorlegen. In Ermangelung eines solchen Belegs wird die Mehrwertsteuer angewendet.
Artikel 9 – Reklamation
Es werden nur Reklamationen berücksichtigt, die spätestens zehn (10) Kalendertage nach Leistungserbringung per E-Mail, Fax oder Postschreiben mitgeteilt werden. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede Reklamation muss begründet und detailliert erklärt werden. Die Haftbarkeit von Atenao beschränkt sich auf den entsprechenden Rechnungsbetrag.
Ergeben sich Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist ungeachtet der Vielzahl der Klagenden oder des Antrags auf Gewährleistung allein das Handelsgericht Aix-en-Provence zuständig; weder der vorliegende Artikel noch die anderen genannten Allgemeinen Bedingungen, die anderslautend als das Verbrauchergesetz sind, gelten für den Kunden, der keine Geschäftsperson ist.
Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt.
Artikel 10 – Lieferverzögerung
Atenao kann nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die durch Fehlfunktionen von Fax, E-Mail oder anderen Übermittlungsformen oder durch höhere Gewalt verursacht werden (z. Bsp. Naturkatastrophen, Beeinträchtigungen auf dem Transportweg, Störungen unseres Netzwerks oder der Server oder andere Störungen unseres Netzes für die Datenübermittlung) oder durch jedes andere Hindernis verursacht werden, das nicht in unsere Haftbarkeit fällt und über das Atenao keine direkte Kontrolle hat.
Artikel 11 – Vertraulichkeit
Atenao verpflichtet sich, die übermittelten Dokumente und die Informationen, die sie im Rahmen eines Dolmetschauftrags erhält, streng vertraulich zu behandeln und stellt sicher, dass die beauftragten Dolmetscher sich gleichermaßen an diese Vertraulichkeitsverpflichtung halten. Die Haftbarkeit von Atenao im Sinne dieses Artikels kann nicht für einen Datentransfer per Internet geltend gemacht werden. Gegebenenfalls kann zwischen der Gesellschaft Atenao und ihrem Kunden eine detaillierte Vertraulichkeitsklausel unterzeichnet werden.
Die Analysen, Kostenvoranschläge und Geschäftsdokumente, die von Atenao ausgestellt oder übersendet werden, bleiben Eigentum der Gesellschaft Atenao, sie dürfen nicht durch den Kunden egal unter welchem Vorwand an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 12 – Aufbewahrung von Dokumenten
Die Gesellschaft Atenao verpflichtet sich, die ihr für die Erbringung der Leistung übermittelten Dokumente während einer Zeit von 120 Kalendertagen aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist kann Atenao nicht für die Nicht-Aufbewahrung der übermittelten Dokumente haftbar gemacht werden.
Die Gesellschaft Atenao lehnt jede Verantwortung im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der ihr anvertrauten Dokumente ab, die durch höhere Gewalt oder den Verlust während der Übermittlung per Fax, E-Mail, Postschreiben oder über ein anderes Übertragungsmittel entstehen.
Artikel 13 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, dass in solch einem Fall alle anderen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam bleiben.
Artikel 14 – Loyalitätsprinzip
Die Dolmetscher, die von Atenao mit den Dolmetschaufträgen beauftragt werden, die in dem Bestellauftrag an Atenao enthalten sind, wurden von Atenao in einem strengen Auswahlverfahren ausgewählt und deren Leistung ständig neu beurteilt. Die Auswahl und Beauftragung der Dolmetscher erfordert eine Investition seitens der Übersetzungs- und Dolmetschagentur Atenao. Aus Respekt für die Gesellschaft Atenao verpflichtet sich der Kunde, den Dolmetscher nicht direkt zu kontaktieren und ihn nicht für andere spätere Aufträge direkt zu kontaktieren, die nicht über die Agentur Atenao laufen. Der Kunde muss sich immer mit einem Projektleiter von Atenao in Verbindung setzen.
Artikel 15 – Nebenkosten
Wenn die Kosten nicht ausdrücklich vom Kunden übernommen werden, werden die Kosten für die Fahrt, Unterbringung und Verpflegung im Kostenvoranschlag genannt und in Rechnung gestellt. Die Dolmetscher dürfen keine Einladungen vom Kunden annehmen und die vom Kunden übernommenen Kosten für Fahrt, Unterbringung und Verpflegung dürfen nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
Artikel 16 – Streitfälle
Ergeben sich Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung einer der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist ungeachtet der Vielzahl der Klagenden oder des Antrags auf Gewährleistung allein das Handelsgericht Aix-en-Provence zuständig; weder der vorliegende Artikel noch die anderen genannten Allgemeinen Bedingungen, die anderslautend als das Verbrauchergesetz sind, gelten für den Kunden, der keine Geschäftsperson ist.
Es werden nur schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien berücksichtigt. Falls eine Leistung nicht bezahlt wurde, ist jede vollständige oder teilweise Darstellung bzw. Reproduktion der gelieferten Dokumente gesetzeswidrig. Die Gesellschaft Atenao behält sich vor, von einem Kunden, der unbezahltes Material verwendet, die sofortige Bezahlung der Leistung und, soweit anwendbar, die Vergütungen zu verlangen, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.